Zögern Sie nicht, rufen Sie an oder schreiben Sie uns - Wir bearbeiten Ihr Anliegen zügig.
Kontakt aufnehmenIm gewerblichen Bereich ist es aufgrund von umfangreichen Vorschriften erforderlich, dass laufend Evaluierungen vorgenommen werden müssen.
Inbesondere die Arbeitnehmerschutzvorschriften für die Beleuchtung der Arbeitsplätze eingehalten werden. Wir führen die dafür notwendigen Messungen bei Ihnen vor Ort durch und beraten Sie über notwendige Verbesserungsmaßnahmen.
Wichtige Funktionen für Ihr internes Kontrollsystem (IKS) erfüllen elektrische Zutrittskontrollen, Toröffnungsautomatik. So bestimmen Sie, welcher Mitarbeiter zu welcher Zeit welchen Raum betreten darf. Die Protokolle der tatsächlichen Zutritte werden zentral gespeichert und können von Ihnen ausgewertet werden. Die Berechtigungen können Sie jederzeit autonom und leicht vergeben oder ändern.
Automatisierte Lichtsteuerungen ersparen Ihrem Unternehmen laufend und ohne weiteres Zutun Energiekosten - Ideal für selten genutzte Räume. Für Kühlgeräte empfehlen wir Ihnen eine spezielle Kühlgeräteüberwachung, welche Sie rechtzeitig warnt und Ihr wertvolles Kühlgut bewahrt.
Laut ÖVE/ÖNORM E 8002-ff und dem Arbeitnehmerschutzgesetz sind folgende Objekte obligatorisch mit einer Notbeleuchtung auszustatten: