Büro- & Gewerbeinstallationen

Büro- & Gewerbeinstallationen

Im gewerblichen Bereich ist es aufgrund von umfangreichen Vorschriften erforderlich, dass laufend Evaluierungen vorgenommen werden müssen.

Arbeitnehmerschutzvorschriften

Inbesondere die Arbeitnehmerschutzvorschriften für die Beleuchtung der Arbeitsplätze eingehalten werden. Wir führen die dafür notwendigen Messungen bei Ihnen vor Ort durch und beraten Sie über notwendige Verbesserungsmaßnahmen.

Zutrittskontrollen

Wichtige Funktionen für Ihr internes Kontrollsystem (IKS) erfüllen elektrische Zutrittskontrollen, Toröffnungsautomatik. So bestimmen Sie, welcher Mitarbeiter zu welcher Zeit welchen Raum betreten darf. Die Protokolle der tatsächlichen Zutritte werden zentral gespeichert und können von Ihnen ausgewertet werden. Die Berechtigungen können Sie jederzeit autonom und leicht vergeben oder ändern.

Steuerungs- & Überwachungsanlagen

Automatisierte Lichtsteuerungen ersparen Ihrem Unternehmen laufend und ohne weiteres Zutun Energiekosten - Ideal für selten genutzte Räume. Für Kühlgeräte empfehlen wir Ihnen eine spezielle Kühlgeräteüberwachung, welche Sie rechtzeitig warnt und Ihr wertvolles Kühlgut bewahrt.

Notbeleuchtung

Laut ÖVE/ÖNORM E 8002-ff und dem Arbeitnehmerschutzgesetz sind folgende Objekte obligatorisch mit einer Notbeleuchtung auszustatten:

  • Öffentlich zugängliche Bereiche mit einer Fläche von mehr als 1 000 m² in Gebäuden verkehrstechnischer Einrichtungen wie Flughäfen oder Bahnhöfe
  • Veranstaltungsstätten
  • Verkaufsstätten oder entsprechend genutzte Teile von baulichen Anlagen
  • Ausstellungsstätten
  • Hochhäuser
  • Gaststätten
  • Großgaragen oder Tiefgaragen
  • Fliegende Bauten als Veranstaltungsstätten, Verkaufsstätten, Ausstellungsstätten oder Schank- und Speisewirtschaften
  • Schulen
  • Büros