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Kontakt aufnehmenGemäß ÖVE/ÖNORM E 8001-6-ff sind folgende Prüfungen zur Erstellung des E-Befundes gesetztlich vorgeschrieben:
Vor jeder Übergabe eine elektrischen Anlage an den Betreiber muss gesetzlich ein E-Befund vom Elektriker ausgestellt werden. Dieser garantiert Ihnen, dass Ihre Anlage ordnungsgemäß installiert wurde und den gesetzlichen Vorschriften entspricht.
Besonders wichtig für Hauseigentümer und Hausverwalter: Die neue ETVO (Elektrotechnik-Verordnung) verpflichtet seit 07/2010 jeden Hauseigentümer und Hausverwalter, bei Neuvermietung einer Wohnung einen E-Befund erstellen zu lassen und diesen dem neuem Mieter auszuhändigen.
Auch bestehende elektrische Anlagen ohne besondere Anforderungen (zb Büroanlagen), müssen alle 5 Jahre einen aktuellen E-Befund vorweisen können. Qualifizerte und extensiv genutzte Anlagen (zb Gastroküchen, gewerbliche Werkstätten etc) benötigen den E-Befund jeweils jährlich.
Sollten Sie kein Anlagebuch für Ihre elektrische Anlage vorweisen können, müssen Sie eine außerordentliche Prüfung durchführen lassen.
Als konzessionierter Elektrotechniker sind wir gewerberechtlich dazu befugt, alle diese Prüfungen für Sie durchzuführen und die Befunde auszustellen.
Falls Sie noch kein Anlagenbuch besitzen, führen wir die notwendigen Prüfungen durch und erstellen ein Ersatzanlagenbuch für Sie.